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Das Auswanderungsregister (DI 358)

Im Jahr 1871 beschliesst der Staat Wallis, ein kantonales Auswanderungsregister einzuführen. Dieses liefert Informationen über Personen und Familien, die zwischen 1849 und 1879 nach Argentinien, nach Nordamerika oder nach Nordafrika ausgewandert sind.
Im Jahr 1871 beschliesst der Staat Wallis, ein kantonales Auswanderungsregister einzuführen. Dieses liefert Informationen über Personen und Familien, die zwischen 1849 und 1879 nach Argentinien, nach Nordamerika oder nach Nordafrika ausgewandert sind.

Es enthält die Namen von 6629 Personen. Folgende Informationen sind erfasst:

  • Registriernummer des Ausgewanderten
  • Name und Vorname
  • Abstammung väterlicher- und mütterlicherseits
  • Geburtsdatum
  • Beruf
  • Heimatgemeinde
  • Letzter Wohnsitz
  • Datum der Auswanderung
  • Zielort
  • Rubrik «andere allgemeine Informationen».

Im Geschäftsbericht des Staatsrats von 1871 gibt eine Kommunikation des Departements des Innern das Datum der Einführung des Registers und die Quellen für dessen Redaktion an: «Da beim Staat kein vollständiges Auswanderungsregister bestand, haben wir von den Gemeinden eine Erfassung seit Beginn der Auswanderungen vornehmen lassen.» Dieses Dokument wird also rückwirkend für die Zeit von 1849 bis 1871 erstellt; von 1871 bis 1879 wird es von einer Dienststelle des Staats geführt, die sich auf die Informationen der Gemeinden abstützt. Leider ist das Register bei weitem nicht vollständig. Es sind gewisse Lücken festzustellen:

  • In der Rubrik «letzter Wohnsitz» gibt es keine Einträge. Deshalb ist anzunehmen, dass der letzte Wohnsitz mit der Heimatgemeinde identisch ist.
  • Bei den Zielorten sind ebenfalls Ungenauigkeiten festzustellen.
  • Der Beruf des Familienoberhaupts ist oft vernachlässigt.
  • Die Bemerkungen zur Stellung der Familie in ihrem Wohngebiet in der Rubrik «andere allgemeine Informationen» sind im französischsprachigen Teil des Wallis selten, im Oberwallis hingegen zahlreicher.
  • Je nach Gemeinden sind die Informationen mehr oder weniger präzis.
  • Die Daten der Auswanderungen sind manchmal nicht chronologisch geordnet.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass dieses Register nur den Zeitraum der Hochblüte der Auswanderung erfasst, den Zielort des Auswanderers nur vage erwähnt und die allfälligen Rückkehrer ins Wallis nicht auflistet. Nach 1880 geht die Anzahl der Auswanderungen nach Übersee zurück und das Register wird nicht mehr aktualisiert.

Trotz seiner Fehler und Lücken ist das Register das einzige Dokument, welches nachverfolgbar die Namensverzeichnisse der Auswanderer enthält. Die Geschäftsberichte des Staatsrats enthalten nur allgemeine Zahlen.

Ab 1868 werden auch eidgenössische Auswanderungsregister geführt.

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Musées Cantonaux, 4350 2016/3 2/7
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